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Aufgaben und Arbeitsweise

Foto: Montageband in der Autoindustrie

© panthermedia | Olga Serdyuk

Die Wirtschaftsministerkonferenzen werden von ihrem/ihrer Vorsitzenden einberufen und finden in der Regel einmal im Jahr statt.

Die WMK ist ein wichtiges Instrument der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der Länder untereinander. Neben dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch dient sie dem Zweck, gemeinsames politisches Handeln im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund in Beschlüssen festzuschreiben.

Ziel der WMK ist es weiter, diejenigen wirtschaftspolitischen Themen zu erörtern und einer Lösung zuzuführen, die im Verhältnis der Länder untereinander und/oder im Verhältnis der Länder zum Bund besonders aktuell sind. Die Konferenz befasst sich nicht nur mit wirtschaftspolitischen Fragen, sondern behandelt auch Themen aus anderen Zuständigkeitsbereichen, wenn sie einen wichtigen wirtschaftspolitischen Bezug haben.

Die jeweiligen Beschlüsse entfalten nur Bindungswirkung, wenn sie einstimmig gefasst werden. Mehrheitlich gefasste Beschlüsse geben nur die Mehrheitsmeinung der Konferenz wieder.

An den Wirtschaftsministerkonferenzen nimmt der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz als Gast teil. Er ist nicht stimmberechtigt; seine Themenwünsche zur Tagesordnung der WMK werden jedoch berücksichtigt.

Für ihre Vorbereitung stützt sich die WMK vor allem auf die Konferenz der Amtschefs/Amtschefinnen der Wirtschaftsressorts der Länder (ACK). Dieser arbeiten eine Anzahl von Länderarbeitskreisen (zum Beispiel für Energie, Umwelt, Berufliche Bildung) und Bund-Länder-Ausschüsse zu. Die ACK findet zweimal jährlich statt.

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